Viele Menschen glauben, dass Kinder und Jugendliche erst dann Kieferorthopädie benötigen, wenn alle bleibenden Zähne bereits durchgebrochen sind. Doch leider ist diese Annahme nicht korrekt.
Wie bei Erwachsenen gilt: Jeder Patient ist anders. Bei manchen Kindern ist eine kieferorthopädische Behandlung bereits im Alter von 4-6 Jahren möglich und nötig, zum Beispiel bei einem Fehlwachstum des Gebissskeletts. Zahnbewegungen sind bei einem gesunden Parodont prinzipiell ein Leben lang möglich. Kieferpositionsänderungen hingegen gelingen nur dauerhaft gut, wenn sie während des Wachstums vorgenommen werden. Dieser Tatbestand ist nicht zu unterschätzen. Ein fehlgewachsener Kieferknochen, der nicht bereits in der Kindheit behandelt wird, kann im Erwachsenenalter erhebliche Probleme verursachen, sei es aufgrund der Kaumuskulatur, dem Kiefergelenk oder sogar dem Bewegungsapparat. Am Besten vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin bei Ihren Kieferorthopäden in Dreiech zu Kontrolle.
- Spaltbildungen
- Kreuzbiss
- offener Biss
- extreme Unterkiefer- oder Oberkieferrücklage
- Schneidezahnwechsel
- Frontzahnstufen (Bei Nichtbehandlung besteht eine Traumagefahr)
- Engstände der Zähne
- falschen Verzahnungen
- Verlagerungen der Zähne
- Nichtanlagen
- Positionsabweichungen des Unterkiefers
Kontrolle des jetzt vollständigen Gebisses in Bezug auf
- Funktionsfähigkeit
- Therapie von Zahnstellungsanomalien
- Therapie bei Unterkiefer-Positionsabweichungen
Behandlungsmöglichkeit starker skelettaler Abweichungen gemeinsam mit der MKG-Chirurgie
Es gibt sehr viele individuelle Krankheitsbilder. Daher ist diese Liste nur eine erste Orientierung.
Sie sehen: Die Kieferorthopädie ist ein sehr komplexes Gebiet und für alle Altersgruppen relevant. Eine regelmäßige Kontrolle durch Ihren Kieferorthopäden in Dreieich ist nötig, damit Sie niemals den richtigen Behandlungszeitpunkt in der Entwicklung des Gebisses Ihres Kindes versäumen.
Sprechen Sie uns an. Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.
Übrigens: Für die kieferorthopädische Kontrolle ist eine Überweisung vom Hauszahnarztes nicht zwingend erforderlich.